Wie viel Pflegegeld steht Ihnen 2026 zu? Welche Beträge übernimmt die Pflegekasse für Pflegedienste, Tagespflege und Entlastungsleistungen? Hier finden Sie alle aktuellen Tabellen, Leistungsbeträge und kombinierten Ansprüche für Pflegebedürftige und Pflegende in Bad Vilbel im klaren Überblick.
Alle Leistungen auf einen Blick
Die Pflegeversicherung zahlt je nach Pflegegrad und Wohnsituation. Ich habe die wichtigsten Leistungen für 2026 hier in einer Tabelle zusammengestellt:
| Leistung | Betrag (2026) | Wofür? |
|---|---|---|
| Pflegegeld (Pflegegrad 2–5) | 347 bis 990 € im Monat | Wenn Angehörige, Nachbarn oder Freunde pflegen |
| Pflegesachleistung (Pflegegrad 2–5) | 796 bis 2.299 € im Monat | Bezahlt den ambulanten Pflegedienst direkt |
| Kombinationsleistung | anteilig | Mischung aus Pflegedienst und Pflegegeld |
| Entlastungsbetrag (Pflegegrad 1–5) | 131 € im Monat | Haushaltshilfe, Betreuung, Alltagshelfer, Tagespflege |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch | 42 € im Monat | Einmalhandschuhe, Desinfektion, Bettschutzeinlagen |
| Wohnumfeld-Zuschuss | bis 4.180 € je Maßnahme | Treppenlift, bodengleiche Dusche, Türverbreiterung |
| Verhinderungs- und Kurzzeitpflege | bis 3.539 € im Jahr | Auszeit und Ersatz für pflegende Angehörige |
| Tages- und Nachtpflege (Pflegegrad 2–5) | je nach Pflegegrad | Betreuung tagsüber oder nachts in einer Einrichtung |
| Heim-Zuschuss (Pflegegrad 1–5) | 131 bis 2.096 € im Monat | Vollstationäre Pflege im Pflegeheim |
In den folgenden Abschnitten erkläre ich Ihnen die Details. Und ich sage Ihnen, worauf Sie achten müssen. Ich habe bei meiner Mutter genug Fehler gemacht, um zu wissen, wo die Fallstricke liegen.
Pflegegeld und Pflegesachleistung
Ab Pflegegrad 2 haben Sie die Wahl. Pflegen Angehörige oder Freunde Sie zu Hause, gibt es das Pflegegeld (§ 37 SGB XI). Es wird monatlich auf Ihr Konto überwiesen:
| Pflegegrad | Pflegegeld pro Monat |
|---|---|
| Pflegegrad 2 | 347 € |
| Pflegegrad 3 | 599 € |
| Pflegegrad 4 | 800 € |
| Pflegegrad 5 | 990 € |
Kommt stattdessen ein ambulanter Pflegedienst, zahlt die Kasse die Pflegesachleistung (§ 36 SGB XI). Der Pflegedienst rechnet direkt mit der Kasse ab. Sie sehen das Geld nicht auf dem Konto, müssen aber auch nicht in Vorlage treten:
| Pflegegrad | Pflegesachleistung pro Monat |
|---|---|
| Pflegegrad 2 | 796 € |
| Pflegegrad 3 | 1.497 € |
| Pflegegrad 4 | 1.859 € |
| Pflegegrad 5 | 2.299 € |
Die Kombinationsleistung verbindet beides. Schöpfen Sie die Pflegesachleistung nicht voll aus, bekommen Sie den Rest prozentual als Pflegegeld ausgezahlt. Nutzen Sie also nur einen Teil des Pflegedienst-Budgets, verfällt der Rest nicht. Das ist eine gute Sache, die viele nicht kennen.
Beispiel aus der Praxis: Pflegegrad 3
Ein Pflegedienst hilft morgens beim Waschen und Anziehen. Das kostet 898 € im Monat, das sind 60 % der Pflegesachleistung von 1.497 €. Die Tochter übernimmt alles Weitere. Dafür bekommt die Familie die restlichen 40 % als Pflegegeld: 239,60 € im Monat.
Wichtig beim Pflegegeld
Wer Pflegegeld bezieht, muss regelmäßige Beratungsbesuche durch einen Pflegedienst nachweisen. Bei Pflegegrad 2 und 3 sind es alle sechs Monate, bei Pflegegrad 4 und 5 alle drei Monate. Der Besuch kostet Sie nichts. Aber ohne Nachweis kann die Kasse das Pflegegeld pausieren. Ich musste das bei meiner Mutter einmal nachholen. Das war unnötiger Stress.
Entlastungsbetrag und Pflegehilfsmittel
Der Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI) gilt für alle Pflegegrade von 1 bis 5. Voraussetzung: Sie werden zu Hause gepflegt. Es sind 131 € im Monat für Angebote, die Sie und Ihre Angehörigen entlasten:
- eine Haushaltshilfe oder Einkaufshilfe,
- Betreuungsangebote und Alltagshelfer,
- Leistungen eines Pflegedienstes im Haushalt,
- einen Zuschuss zur Tages- oder Nachtpflege.
Nicht verbrauchtes Geld verfällt nicht sofort. Es bleibt bis zum 30. Juni des Folgejahres angespart. Sie können also über Monate sammeln und dann eine größere Hilfe bezahlen.
Dazu kommen die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2 SGB XI): 42 € im Monat für Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen, Schutzhosen und Ähnliches. Viele Anbieter liefern ein monatliches Paket direkt nach Hause. Sie kümmern sich auch um die Abrechnung mit der Kasse. Das erspart Ihnen eine Menge Papierkram.
Schon Pflegegrad 1 lohnt sich
Mit Pflegegrad 1 gibt es noch kein Pflegegeld. Aber Sie bekommen die 131 € Entlastungsbetrag, etwa für eine Haushaltshilfe. Dazu das 42-Euro-Paket mit Handschuhen und Bettschutzeinlagen. Zusammen sind das 173 € Unterstützung im Monat. Dafür lohnt der Antrag, auch wenn der Pflegegrad erstmal niedrig ausfällt.
Zuschuss für den barrierefreien Umbau
Wird die Wohnung zur Falle (enge Türen, hohe Duschwanne, steile Treppe), hilft die Kasse mit dem Wohnumfeld-Zuschuss (§ 40 Abs. 4 SGB XI):
- bis 4.180 € je Maßnahme und Person, zum Beispiel für einen Treppenlift, eine bodengleiche Dusche, Türverbreiterungen oder den Umbau der Elektrik,
- auch als Zuschuss für einen Umzug in eine barrierefreie Wohnung,
- leben mehrere Pflegebedürftige im Haushalt, sind bis zu 16.720 € je Maßnahme möglich.
Erst beantragen, dann bauen
Stellen Sie den Antrag mit Kostenvoranschlag vor Beginn der Arbeiten. Wer zuerst baut und dann fragt, bekommt nichts. Das ist der häufigste Fehler bei diesem Zuschuss. Und der teuerste. Ich kenne jemanden hier aus der Kernstadt, dem genau das passiert ist. 3.000 Euro aus eigener Tasche, die die Kasse übernommen hätte.
Ergänzung über die KfW: Das Förderprogramm „Altersgerecht Umbauen: Zuschuss 455-B" der KfW-Bank ist seit dem 9. April 2026 wieder antragstellbar. Es gibt bis zu 6.250 € je Wohneinheit für den altersgerechten Umbau, zusätzlich zum Zuschuss der Pflegekasse. Infos und Antrag: kfw.de: Förderung für Bestandsimmobilien.
Auszeit für Pflegende: Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
Pflegende Angehörige brauchen Urlaub. Oder sie fallen selbst einmal krank aus. Dafür gibt es zwei Leistungen, und ich sage Ihnen gleich: Die müssen Sie kennen.
- Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI): Eine Ersatzpflege springt zu Hause ein, etwa ein Pflegedienst, eine Bekannte oder die Enkelin.
- Kurzzeitpflege (§ 42 SGB XI): Die gepflegte Person zieht vorübergehend in eine Einrichtung, zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt.
Beide Leistungen nutzen seit dem 1. Januar 2026 einen gemeinsamen Jahresbetrag (§ 42a SGB XI) von bis zu 3.539 € im Jahr. Sie können das Geld voll flexibel in beide Richtungen aufteilen, so wie es zu Ihrer Situation passt.
Beispiel aus der Praxis
Eine Tochter pflegt ihren Vater (Pflegegrad 2) und fährt im Sommer zwei Wochen in den Urlaub. Aus dem gemeinsamen Jahresbetrag bezahlt sie 1.200 € für einen Pflegedienst als Ersatz (Verhinderungspflege). Im Winter kommt der Vater nach einer Operation für zehn Tage in die Kurzzeitpflege. Dafür stehen noch gut 2.300 € aus demselben Topf bereit.
Tages- und Nachtpflege
Die Teilzeitpflege in einer Einrichtung (§ 41 SGB XI) ist eine Brücke zwischen zu Hause und Heim. Die gepflegte Person verbringt den Tag oder die Nacht betreut in einer Tagespflege und wohnt weiterhin zu Hause. In Bad Vilbel bietet zum Beispiel der Quellenhof eine Tagespflege an, die auch externen Gästen offensteht. Die Höhe der Leistung richtet sich nach dem Pflegegrad. Sie kommt zusätzlich zu Pflegegeld oder Pflegesachleistung. Auch der Entlastungsbetrag von 131 € kann für die Tagespflege eingesetzt werden.
Wenn ein Heimplatz nötig wird
Reicht die Versorgung zu Hause nicht mehr, zahlt die Pflegekasse einen festen Zuschuss zum Pflegeheim (§ 43 SGB XI). Ich will ehrlich sein: Der Gedanke ans Heim war für meine Mutter lange ein Schreckgespenst. Aber die Zahlen helfen, Klarheit zu bekommen:
| Pflegegrad | Zuschuss pro Monat |
|---|---|
| Pflegegrad 1 | 131 € |
| Pflegegrad 2 | 805 € |
| Pflegegrad 3 | 1.319 € |
| Pflegegrad 4 | 1.855 € |
| Pflegegrad 5 | 2.096 € |
Was Sie selbst zahlen: der EEE. Jeder Heimbewohner zahlt einen eigenen Anteil an den Pflegekosten: den einrichtungseinheitlichen Eigenanteil, kurz EEE. Er heißt so, weil er in einer Einrichtung für alle gleich hoch ist. Eine Bewohnerin mit Pflegegrad 2 zahlt denselben EEE wie einer mit Pflegegrad 5. Dazu kommen die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und die sogenannten Investitionskosten. Die Höhe unterscheidet sich von Heim zu Heim. Fragen Sie vor der Entscheidung nach der aktuellen Zahl.
Entlastung mit jedem Jahr: der Leistungszuschlag. Je länger Sie im Heim leben, desto mehr übernimmt die Pflegekasse von Ihrem pflegebedingten Eigenanteil (§ 43c SGB XI):
| Dauer im Heim | Die Kasse übernimmt |
|---|---|
| bis 12 Monate | 15 % |
| über 12 Monate | 30 % |
| über 24 Monate | 50 % |
| über 36 Monate | 75 % |
Neu seit dem 1. Juli 2026
Die Pflegekasse zahlt den Leistungszuschlag jetzt direkt an die Einrichtung. Sie müssen das Geld also nicht mehr erst selbst auslegen und später zurückfordern. Ihre monatliche Heimrechnung wird automatisch niedriger. Eine echte Erleichterung.
Wenn das Geld nicht reicht
Manchmal decken Rente und Pflegekasse die Kosten nicht, besonders bei einem Heimplatz. Dann springt der Staat ein. Haben Sie dabei keine falsche Scheu: Sie haben Jahrzehnte eingezahlt, und diese Hilfe steht Ihnen zu. Meine Mutter fand das am Anfang schwer zu akzeptieren. Aber es ist keine Schande.
- Hilfe zur Pflege: Übernimmt, was nach Pflegekasse und eigenem Einkommen noch fehlt. Zuständig für Bad Vilbel ist das Sozialamt des Wetteraukreises, Fachstelle Soziale Hilfen Ost, Berliner Str. 31, 63654 Büdingen, Tel. 06042 989-3421.
- Grundsicherung im Alter: Sichert den Lebensunterhalt, wenn Rente und Vermögen nicht reichen. Der Regelbedarf für Alleinstehende liegt bei 563 € im Monat. Dazu kommen die angemessenen Kosten für Wohnung und Heizung.
Beitrag zur Pflegekasse und Ausblick bis 2028
Nur am Rande, weil oft danach gefragt wird: Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung liegt 2026 bei 3,6 % des Einkommens. Kinderlose zahlen 4,2 %. Bei Beschäftigten wird der Beitrag automatisch vom Lohn abgezogen. Rentner zahlen ihren Anteil über die Rentenversicherung.
Alle in diesem Artikel genannten Beträge gelten für 2026. Die nächste geplante Anpassung der Leistungen ist zum 1. Januar 2028 vorgesehen. Wir aktualisieren diesen Artikel, sobald die neuen Zahlen feststehen.
Beratung in Bad Vilbel und im Wetteraukreis
Anträge stellen, Bescheide prüfen, Leistungen kombinieren. Das müssen Sie nicht allein schaffen. Diese Stellen helfen kostenlos:
| Stelle | Was sie für Sie tut | Kontakt |
|---|---|---|
| Seniorenbüro Bad Vilbel | Erste Anlaufstelle für alle Fragen rund ums Älterwerden. Hilft beim Ausfüllen von Anträgen und findet die passenden Ansprechpartner. | Rathaus, Am Sonnenplatz 1 Tel. 06101 602-314 oder -316 |
| Pflegestützpunkt Wetteraukreis West | Neutrale Pflegeberatung nach Bundesrecht: erklärt alle Leistungen und hilft bei Anträgen. Die Berater kommen auf Wunsch zu Ihnen nach Hause. Offene Sprechstunde ohne Termin: donnerstags von 10:00 bis 12:00 Uhr. | Pfingstweide 7, 61169 Friedberg Tel. 06031 83-3411 bis -3413 |
| Sozialamt Wetteraukreis, Fachstelle Soziale Hilfen Ost | Zuständig für Hilfe zur Pflege und Grundsicherung, wenn das Geld nicht reicht. | Berliner Str. 31, 63654 Büdingen Tel. 06042 989-3421 |
Selbst nachrechnen
Was steht Ihnen in Ihrer Situation konkret zu? Unser Pflege-Leistungsrechner zeigt es in wenigen Schritten. Und falls Sie den Pflegegrad noch nicht haben: Der Artikel „Pflegegrad beantragen in Bad Vilbel" führt Sie durch das ganze Verfahren.
Quellen
Recherche-Stand: Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr, bitte prüfen Sie Details direkt bei der genannten Stelle.
Quellenverzeichnis
- Sozialgesetzbuch Elftes Buch (SGB XI): Gesetzestext: § 36, § 37, § 39, § 40, § 42, § 42a, § 43, § 43c, § 45b
- Verbraucherzentrale: Fristen bei der Pflegekasse
- Wetteraukreis: Pflegestützpunkt: Leistungen der Pflegeversicherung
- KfW: Förderung für Bestandsimmobilien (Altersgerecht Umbauen)